Balkon nachträglich anbauen
Balkon nachträglich anbauen
Die Lebensqualität wird durch einen Balkon maßgeblich gesteigert und darauf wollen immer weniger Mieter verzichten. Deswegen informieren sich viele Interessenten darüber, ob ein Balkon nachträglich anbauen zu können, überhaupt bei ihnen daheim ermöglicht werden kann. Das erhöhte Wohngefühl, mehr Freiheit im Sommer, und mehr Platz – das sind schon großzügige Vorteile, die wohl kaum jemand missen möchte. Doch natürlich ist dies mit einer baulichen Veränderung versehen und hier stellt sich immer die Frage, ob man einen Balkon nachträglich anbauen kann? Nicht zu vergessen, dass in Mietshäusern natürlich der Vermieter das letzte Wort hat, aber in den meisten Fällen ist es durchaus möglich.
Balkon nachträglich anbauen – mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Die Kosten unterscheiden sich wahnsinnig. Da möchte wohl niemand gerne drüber schauen, aber dies sollten Sie in jedem Fall tun. Einen höheren dreistelligen Betrag sollten Sie in jedem Fall einrechnen. Dieser variiert danach, wie viel vielleicht der Vermieter dazu beiträgt, wo Sie leben, welche Baufirma Sie entsprechend beauftragen und was für ein Balkon Sie wünschen. Der selbsttragende Vorstellbalkon ist zum Beispiel günstiger als der teilsselbsttragende Balkon, was natürlich logisch erscheint, oder? Der Balkon, der in der Hauswand montiert wird, ist wiederum teurer. Einen Balkon nachträglich anbauen ist daher nicht das Problem an sich, sondern eher die Wahl des Balkons, um die Kosten genau überblicken zu können.
Einen Balkon nachträglich anbauen ist möglich, aber bitte denken Sie an rechtliche Belange
Um einen Balkon nachträglich anbauen zu lassen, bedarf es die Erlaubnis des Vermieters ( schriftlich ), die statischen Voraussetzungen ( geprüft durch den Bauleiter/Architekt des Hauses ) und natürlich der Erlaubnis aus rechtlicher Sicht wie von der Landesbauordnung. Hier muss alles reibungslos ineinandergreifen, ehe Sie einen Balkon nachträglich anbauen lassen können. Doch mit der richtigen Planung sparen Sie nicht nur Kosten, sondern auch Zeit. Also gehen Sie behutsam und planbar vor.
Einen Balkon nachträglich anbauen zu lassen ist Ihr Wunsch? Dann sprechen Sie mit der Landesbauverordnung, dem Vermieter und einem Bauherren, der für die Statik und Architektur des Hauses verantwortlich ist. Denn erst dann kann eine Kostenpauschale erstellt werden und die Bauarbeiten für mehr Lebensqualität in den eigenen vier Wänden kann beginnen.